Förderung von Wärmepumpen PDF Drucken E-Mail

Wärmepumpen sind förderfähig

Private Bauherren, Eigentümer von Ein- oder Mehrfamilienhäusern, Wohnungsbauunternehmen und kleinere oder mittlere private gewerbliche Unternehmen können Förderungen von Bund und Ländern erhalten, die aus zinsgünstigen Darlehen oder Zuschüssen bestehen.

Das Bundesministerium für Umwelt hat eine neue Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien herausgegeben, die Anfang 2008 in Kraft getreten ist.
Wer sein Haus oder seine Gewerbeimmobilie mit Umweltwärme beheizt, kann mit Zuschüssen rechnen. Wichtig: Die Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) muss bis spätestens 6 Monate nach Betriebsbereitschaft der förderfähigen Wärmepumpenanlage erfolgen. Förderfähig sind effiziente Wärmepumpen für die Warmwasserbereitung und die Bereitstellung des Heizwärmebedarfs eines Gebäudes.

Für Luft/Wasser-Wärmepumpen im Neubau 5 Euro/m²  (maximal 850 Euro). Bei mehr als zwei Wohneinheiten 10% der nachgewiesenen Nettoinvestition. Für Luft/Wasser-Wärmepumpen im Bestand 10 Euro/m² (maximal 1500 Euro). Bei mehr als zwei Wohneinheiten 10% der nachgewiesenen Nettoinvestition.

Noch mehr Förderungen

Die KfW Förderbank bietet in ihrem Programm „Ökologisches Bauen“ ein zinsgünstiges Darlehen in Höhe von 100% der Investitionskosten (max. 50.000 Euro je Wohneinheit) an. Auch die regionalen Energieversorger wie beispielsweise die Stadtwerke Düsseldorf unterstützen die Installation von Wärmepumpen mit 75 Euro/kW Heizleistung (max. 750 Euro) bei Privatpersonen, die seit 12 Monaten Kunden sind. Wichtig: Die Luft/Wasser-Wärmepumpe muss eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,3 bzw. 3,5 (im Gebäudebestand/im Neubau) aufweisen. Auch die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) hilft Eigentümern von Ein- und Mehrfamilienhäusern bei der Finanzierung einer geplanten Sanierung.

Lokale Förderungen


In der Regel bietet der lokale Energieversorger auch Sondertarife für Wärmepumpen an, die in der Regel 50% unter dem regulären Stromtarif liegen.


Weiterführende Informationen finden Sie hier:

 Bafa dena Energie Argentur KFW Bank

 


Vorraussetzungen für die Förderfähigkeit gemäß BAFA

  1. Einbau eines Strom- und Wärmemengenzählers für elektrisch angetriebene Wärmepumpen zur Bestimmung der Jahresarbeitszahl gemäß VDI 4650
  2. Vorliegen einer Fachunternehmererklärung des folgenden Inhalts:
  3. Bei elektrisch angetriebenen Wärmepumpen: Nachweis einer Jahresarbeitszahl bei Luft/Wasser-
  4. Wärmepumpen von mindestens 3,5 im Neubau bzw. 3,3 im Gebäudebestand
  5. Der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage wurde durchgeführt
  6. Die Heizkurve der Heizungsanlage wurde an das entsprechende Gebäude angepasst

Gerne Helfen wir Ihnen bei den Fragen einer Förderung gerne weiter.

 

 

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